Die Frage wie lange ihr Lebenslauf sein darf, beschäftigt viele Bewerber. Oft wird sie leider damit beantwortet, dass ein Lebenslauf nicht länger als eine Seite lang sein darf. Dazu ist aber zu sagen, dass ein solches Urteil nur dann sinnvoll ist, wenn man den Einzelfall kennt.
Es kann Ihnen also niemand mit Gewissheit sagen, wie lang Ihr Lebenslauf sein darf, ohne Ihre konkrete Situation zu kennen!
Falsch ist: „nur eine Seite“
Auch viele Coaches gaben die Empfehlung bezüglich einer Seite in der Vergangenheit.
Genau das führte dazu, dass Bewerber die Inhalte mit aller Gewalt auf eine A4 Seite „pressten“. Darunter leidet aber die Lesefreudigkeit extrem.
Schriften werden kleiner gemacht, Abstände entfernt und wichtige Details aufgrund des Platzmangels vernachlässigt! Damit macht man es dem Leser aber nur unnötig schwer.
Und glauben Sie mir, jedem Personalisten wird es lieber sein, zwei Seiten lesen zu müssen als einen unstrukturierten Text in viel zu kleiner Schrift auf einer Seite.
Wenn sich noch dazu viele Bewerber um die gleiche Stelle bewerben, dann kann die Tatsache, dass Ihr Text schwer zu lesen ist, sogar dazu führen, dass Ihre Bewerbung gleich auf dem „leider Nein“ Stapel landet.
Sinnvolle Aussage zur Länge Ihres Lebenslaufes!
Die einzige sinnvolle Antwort auf die Frage nach der Länge des Lebenslaufes kann daher nur sein: So lange, wie es braucht, um alle wesentlichen Stationen kurz und prägnant darzustellen!
Der Platzbedarf darf keinesfalls das wichtigste Kriterium sein und jedenfalls nicht alleine über die Länge des Lebenslaufes entscheiden.
Die Schriftgröße sollte angenehm zu lesen sein und Abstände sollten dem Lebenslauf Struktur verleihen. Damit wird die Lesefreudigkeit erhöht.
Im Regelfall benötigt man alleine deshalb schon bis zu zwei Seiten, weil man bereits in ein paar Firmen gearbeitet oder einige Praktika und Ausbildungen absolviert hat. Wenn man viele Weiterbildungen und ein oder mehrere Studien mit Auslandssemestern absolviert hat, so nehmen schon diese schnell mal fast ein viertel einer A4 Seite ein.
Eine Faustregel könnte daher auch sein, dass der Lebenslauf umso länger (als eine Seite) sein darf, je mehr Jobs, Ausbildungen oder Weiterbildungen Sie absolviert haben und je älter Sie sind.
Wann ist ein Lebenslauf zu lange?
Andererseits gibt es Bewerber, die gerne Ihr ganzes Leben in ihrem Lebenslauf darlegen. Deshalb haben mir einige Kandidaten sogar schon 15 (!) oder mehr Seiten in Form ihres Lebenslaufes geschickt. Das ist eindeutig viel zu viel. Der Fehler den diese Bewerber machen, ist zu glauben, dass Sie bereits alle Informationen abgeben müssen, die darüber entscheiden, den Job zu bekommen.
Das trifft nicht zu. Denn der Personalist trifft im ersten Schritt nur die Entscheidung, wen er zum Bewerbungsgespräch einlädt. Den Job haben Sie in diesem Stadium noch lange nicht! Erst in Bewerbungsgespräch will er Details erfahren.
Vergessen Sie nicht, dass der Personalist bzw. der Mensch, der ihren Lebenslauf liest, in weniger als einer Minute entscheidet, ob ihn Ihre Unterlagen ansprechen oder nicht. Genau deshalb ist es wichtig, dass sich auf wenigen Seiten die wichtigsten Kriterien finden.
Die Länge des Lebenslaufes bei jungen Bewerbern
Jüngere Bewerber werden es eher schaffen, ihre bisherigen schulischen und beruflichen Stationen tatsächlich auf eine Seite zu bringen. Ältere hingegen werden möglicherweise sogar mit zwei Seiten nicht das Auslagen finden.
Es kommt aber immer darauf an, was Sie zu sagen haben. Wenn es hilft, Ihren Lebenslauf besonders interessant zu machen und Sie viele Inhalte (z.B. weil Sie Projekte kurz erläutern wollen oder viele Programmiersprachen können) vorzuweisen haben, dann darf der Lebenslauf auch bei jungen Menschen länger als eine Seite sein.
Die ominöse „dritte Seite“
Wenn Sie möglichst viele Projekte, Veröffentlichungen oder spezielle Kenntnisse angeben möchten, die nur für Insider relevant sind, dann sollten Sie sich überlegen, diese Besonderheiten in einer sogenannten „dritte Seite“ anzufügen. Insbesondere dann, wenn der Personalist, der Ihre Unterlagen als erster sieht, kein solcher Insider ist. Dann versteht er die Einzelheiten eventuell gar nicht und ist dankbar, wenn Sie diese Details auf der sogenannten „dritten Seite“ abgrenzen.
Der Name „dritte Seite“ gibt einen Hinweis darauf, dass es wünschenswert ist, wenn Ihr Lebenslauf maximal drei Seiten lang ist.
Wer allerdings ein Deckblatt verwendet, für den ist es möglicherweise die vierte Seite. Wer mit einer Seite Inhalt das Auslagen findet, für den ist es erst die zweite. Deshalb setze ich persönlich die „dritte Seite“ auch beim Sprechen unter Anführungszeichen, weil von vornherein nie so klar ist, die wievielte Seite es tatsächlich ist.
Fazit
Der Platzbedarf darf keinesfalls die oberste Priorität für die Entscheidung bezüglich der Länge Ihres Lebenslaufes sein! Viel wichtiger als die Seitenanzahlen ist, ob das was Sie zu sagen haben, interessant und geeignet ist, von der Personalistin oder dem Personalisten in die engere Wahl genommen zu werden.
Orientieren Sie sich an meiner persönlichen Faustregel, dass Ihr Lebenslauf längstens vier Seiten haben darf und das auch nur dann, wenn Sie ein Deckblatt und eine „dritte Seite“ verwenden.
Je jünger Sie sind, desto kürzer sollte Ihr Lebenslauf sein. In der Regel werden Sie mit einer Seite auskommen.
Je weniger Ausbildungen Sie absolviert haben, desto kürzer muss Ihr Lebenslauf sein, wenn Sie zudem noch jung sind.
Die mögliche Anzahl der Seiten steigt also mit dem Alter, der Anzahl der Jobs, sowie der Anzahl der Aus- und Weiterbildungen. In der Regel wird Ihr Lebenslauf zwei bis drei Seiten lang sein.
Gestalten Sie allerdings Ihre Unterlagen ansprechend, sodass sie zum Lesen einladen und beim Personalisten oder der Personalistin das dringende Bedürfnis wecken, Sie kennen zu lernen!
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