Tipps zu Lügen im Lebens­lauf

die Businesscoach Tipps zu Lügen im Lebens­lauf

Häufig wird mir die Frage gestellt, ob man denn im Lebenslauf lügen dürfe, um Lücken zu kaschieren.

Wann spricht man von einer Lüge?

Bevor man tiefer auf die Frage eingeht, ob Lügen im Lebenslauf erlaubt sind, muss man erst klären, was überhaupt als lügen gilt. Der Duden definiert lügen alsbewusst und absichtsvoll die Unwahrheit zu sagen. Es gilt also erst dann als lügen, wenn etwas tatsächlich behauptet wird. Etwas zu verschweigen, gilt daher nicht als lügen.

Im Arbeitsleben kann es oft hinderlich sein, die Wahrheit zu sagen, da man sonst einen begehrten Job nicht bekommt. Deshalb bestimmt sogar der österreichische Gesetzgeber, dass man z.B. darüber lügen darf, schwanger zu sein. Man muss auch keine wahre Auskunft zu seinem Behindertenstatus geben.

Sämtliche Fragen, die zur Diskriminierung geeignet sind, dürfen auch nicht im Vorstellungsgespräch gefragt werden und müssen daher auch im Lebenslauf nicht angegeben werden.

Anders sieht es allerdings aus, wenn man über Tatsachen lügt, die für die Tätigkeit an sich ausschlaggebend sind.

Wann stellt sich die Frage überhaupt?

Die Unwahrheit im Lebenslauf zu schreiben, macht natürlich nur dort Sinn, wo sie dem Bewerber einen Vorteil verschafft. Hier gilt es abzuwägen, ob die Lüge Einfluss auf die zukünftige Tätigkeit hat.

Lücken im Lebenslauf

Viele Bewerber stehen vor dem Problem, dass ihr Lebenslauf Lücken aufweist, die auf lange Arbeitslosigkeit, Krankheit oder vielleicht sogar auf eine Haftstrafe zurückzuführen sind. Leider werden derartige Lücken oft Thema im Bewerbungsgespräch und sollten daher von vorneherein vermieden werden.

Je länger eine Lücke zurück liegt, desto unwichtiger wird sie. In solchen Fälle empfehle ich sogar auf eine unverfängliche Lüge zurückzugreifen. So kann zum Beispiel eine Pflegebetreuung oder eine längere Reise dazu dienen, solche Lücken zu schließen.

Lügen bei fehlenden Fähigkeiten

Manche Bewerber wollen unbedingt einen bestimmten Job haben, erfüllen aber die Voraussetzungen nicht (ganz).

Hier wird es problematisch, denn eine Lüge im Lebenslauf über eine behauptete Fähigkeit, die für einen Job ausschlaggebend ist, fliegt spätestens im Arbeitsalltag auf. Eine solche Lüge bringt dem Bewerber also keinen Vorteil. Er wird vielleicht noch zum Bewerbungsgespräch eingeladen, hält den Fragen, die seine Lügen betreffen stand, kann aber in Folge den Job nicht erfüllen und wird entweder noch in der Probezeit oder in den darauffolgenden Monaten gekündigt.

Lügen bei fehlenden Uniabschlüssen

Immer wieder liest man von behaupteten Studienabschlüssen, die sich in Folge als unwahr herausstellen. Solche Lügen sind nicht nur ein Entlassungsgrund, sie können auch Schadenersatzforderungen und eine Verurteilung wegen Betrugs nach sich ziehen.

Den Lebenslauf aufpolieren

Um eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch zu bekommen, ist es wichtig, dass man als geeigneter Kandidat aus der Maße aller Bewerber heraussticht. Insbesondere jene Kriterien, die für den Job besonders wichtig sind, müssen genau getroffen werden.

Manchmal kommt es vor, dass man in einer Firma tatsächlich wesentlich mehr Verantwortung getragen hat, als es der Jobtitel erkennen lässt. Auch wenn man zum Beispiel nur vorübergehend mehr Verantwortung getragen hat, sollte man das im Lebenslauf betonen, wenn es für den neuen Job wichtig ist.

Es stellt in einem solchen Fall also keine Lüge dar, weil man die relevanten Fähigkeiten tatsächlich erworben hat. Wer also zum Beispiel die Position eines Stellvertreters innehatte, ohne dass diese Position offiziell war, sollte es unbedingt im Lebenslauf erwähnen. Wenn man eine Führungsaufgabe wahrgenommen hat, diese sich aber – aus welchen Gründen auch immer nicht – nicht aus einer offiziellen Position ergibt, sollte man auch das in geeigneter Form darstellen.

Fazit

Behaupten Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen nichts, was Ihnen in einem nachfolgenden Bewerbungsgespräch zum Verhängnis werden könnte. Stellen Sie niemals Behauptungen über erworbene Fähigkeiten auf, die Sie nicht wirklich haben. Solche Lügen im Lebenslauf können im schlimmsten Fall zu einer Betrugsanzeige führen und stellen einen Entlassungsgrund dar. Seien Sie im Gegenzug selbstbewusst und erwähnen Sie Fähigkeiten, die Sie in einer Stelle erworben haben, auch wenn die Stelle nicht offiziell bekleidet haben.

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