Die Sommerzeit ist für viele Jugendliche die Zeit, in der sie sich mit einem Ferialjob etwas zu ihrem Taschengeld dazu verdienen können! Leider vergessen viele Arbeitgeber, dass auch der Ferialjob ein Dienstverhältnis ist, das dem Arbeitsrecht und damit den Arbeitsschutzgesetzen unterliegt.
Arbeitsvertrag beim Ferialjob
Unbedingt erforderlich ist, dass Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder zumindest einen Dienstzettel bekommen, in dem steht, was Sie zu tun haben bzw. als was Sie beschäftigt werden und wie viel Geld man Ihnen dafür bezahlen wird.
In Zusammenhang mit diesem Dienstzettel erfolgt seitens des Unternehmens die Anmeldung zur Sozialversicherung, deren Höhe von Ihrem Gehalt abhängig ist. Sie müssen über diese Anmeldung eine Kopie bekommen. Die korrekte Anmeldung zur Sozialversicherung mag zu diesem Zeitpunkt für Sie nicht wichtig sein. Es sind aber viele rechtliche Konsequenzen davon abhängig. Zum Beispiel kann es sein, dass Sie später arbeitslos werden und die Zeiten Ihrer Ferialpraxis können relevant für Ihren Arbeitslosenanspruch sein. Das bedeutet, dass diese Anmeldung entscheiden sein kann, ob Sie Geld erhalten oder nicht.
Die Zeiten des Ferialjobs können später auch für weitere Ansprüche wichtig werden, wie z.B. anrechenbare Dienstzeiten oder Urlaubsvorrückungen.
Tipp dazu: viele Arbeitgeber, lassen das vereinbarte Arbeitsmonat bereits einige Tage früher enden, um weniger zahlen zu müssen, wenn die letzten Tage dieses Monats auf ein Wochenende fallen! Stellen Sie sich darauf ein, dass das auch bedeutet, dass Sie weniger (nämlich nur “aliquot“, was “anteilig” bedeutet!) bezahlt bekommen!
Mindestgehalt beim Ferialjob
Da es sich bei einem Ferialjob um ein “ganz normales” Dienstverhältnis (im Unterschied zu einem “Pflichtpraktikum“) handelt, unterliegt es dem Schutz diverser Arbeitsgesetze und auch dem Kollektivvertrag der jeweiligen Branche. Deshalb muss auch bei solchen Jobs ein Mindestgehalt bezahlt werden, das sich nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen bemisst! Nur wenige Brachen haben solche Kollektivverträge nicht, wie z.B. die Fitnessbranche.
Arbeitszeiten und Pausen beim Ferialjob
Sie haben das Recht auf die Einhaltung von Pausen , egal welcher Arbeit Sie nachgehen!
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, muss Ihnen nach viereinhalb Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt werden. Über 18 gilt, dass Ihnen nach längstens sechs Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 30 Minuten zusteht!
Insgesamt dürfen Jugendliche unter 18 wöchentlich maximal 40 Stunden arbeiten. Ausgenommen davon ist das Gastgewerbe, hier sind es 45 Stunden.
Anteilige Vergütungen beim Ferialjob
Da Sie ein Dienstverhältnis mit dem Unternehmen eingehen, haben Sie Rechte wie alle Mitarbeiter in diesem Unternehmen. Dazu zählen auch (anteilig) Urlaubs- und Weihnachtsgeld und (anteilig) Urlaubsanspruch. Den Urlaubsanspruch (2 Tage pro Monat) wird man aber nicht während der Ferialpraxis beanspruchen, da diese oft selbst nur einen Monat dauert. Man sollte diesen Urlaubsanspruch deshalb abgegolten bekommen.
Unterschrift durch gesetzliche Vertreter
Wer unter 18 Jahre alt ist, kann von Gesetzes wegen keine gültigen Verträge (zumindest nicht solche, die ihn/sie verpflichten) schließen. Ein Vertrag über einen Ferialjob bedarf daher immer auch der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, um tatsächlich gültig zu sein.
Sie sollten daher ohne Eltern gar nichts unterschreiben. Binden Sie jedenfalls Ihre Eltern ein, auch wenn Sie bereits sehr selbständig sind!
Wichtiger Tipp dazu: Verlangen Sie jedenfalls eine Kopie vom Vertrag.
Arbeitszeugnis beim Ferialjob
Lasst Sie sich unbedingt ein Arbeitszeugnis ausstellen. Insbesondere für jemanden, der nach der Schule schon ins Berufsleben einsteigen will, ist ein solches Zeugnis sehr wichtig. Für den ersten “richtigen” Job kann ein Zeugnis aus der “Arbeitswelt” wichtiger sein, als ein Schulzeugnis!
Wichtiger Tipp dazu: die wenigsten Unternehmen denken von sich aus daran, ein Arbeitszeugnis auszustellen! Sie haben aber ein Recht auf ein solches Zeugnis. Bestehen Sie daher darauf, auch wenn Sie dem Unternehmen diesbezüglich “nachlaufen” müssen!
Jede Ferialpraxis ist für spätere Berufseinsteiger ideal, um Motivation, Eigeninitiative und Lernbereitschaft nachweisen zu können! Vergessen Sie daher nicht, die Praxis in Ihrem Lebenslauf zu erwähnen!
Lohnsteuer – Ausgleich
Wer unter € 11.000.- im Jahr (Stand 2020) verdient, muss keine Lohnsteuer bezahlen!
Die Lohnsteuer wird in Österreich prinzipiell vom Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt!
Das österreichische System ist so gestaltet, die Lohnsteuer eines Mitarbeiters auf das ganze Jahr berechnet und dann monatlich abgeführt wird. Wenn ein Mitarbeiter aber nur wenige Monate in einem Unternehmen arbeitet, dann wurde bei der Ferialpraxis aus zweierlei Gründen zu viel Steuer bezahlt. Einerseits weil der Mitarbeiter kein ganzes Jahr im Unternehmen war, andererseits, weil er keine € 11.000.- verdient hat. Den Überschuss erhält der Arbeitnehmer in Form eines „Lohnsteuerausgleich„, auch „Arbeitnehmerveranlagung“ genannt, zurück.
Wenn Sie innerhalb eines Jahres unter dem genannten Betrag verdienen, erhalten Sie die gesamte Lohnsteuerausgleich zurück!
Die jeweils aktuellen Lohnsteuersätze findet Ihr hier.
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