7 wichtige Tipps zum Arbeits­zeugnis

die Businesscoach 7 wichtige Tipps zum Arbeits­zeugnis

Wenn in einem österreichischen Stelleninserat von aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen die Rede ist, dann sind damit auch Dienstzeugnisse Ihrer ehemaligen Arbeitgeber gemeint.

Bestimmungen zum Arbeitszeugnis

Inhalt

In Österreich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arbeitszeugnis jedenfalls Angaben über die Art und die Dauer des Dienstverhältnisses enthalten muss. Es dürfen keine Bemerkungen gemacht werden, die nachteilig für die neue Jobsuche sein könnten. Ebenso wie es verboten ist, schriftlich negative Äußerungen abzugeben, sind solche negativen Auskünfte telefonisch verboten. In beiden Fällen haftet derjenige, der gegen diese Gesetze verstößt und muss dem Geschädigten Schadenersatz leisten.

Recht auf ein Arbeitszeugnis

Jeder Dienstnehmer hat gesetzlich festgeschrieben ein Recht auf die Ausstellung eines Dienstzeugnisses. Das Arbeitszeugnis muss vom Dienstgeber auf Verlangen des Dienstnehmers unverzüglich ausgestellt werden. Bei einem Lehrling geht es sogar noch einen Schritt weiter. Diesem ist auf alle Fälle ein Dienstzeugnis auszustellen. Eine explizite Aufforderung vom Lehrling ist nicht erforderlich.

Gerichtlich einklagbar

Kommt der Arbeitgeber der Aufforderung nach einem Dienstzeugnis nicht nach, können Sie dieses Recht einklagen. Gleichzeitig können Sie Schadenersatz verlangen, wenn Sie aufgrund der verspäteten oder nicht erfolgten Zeugniserstellung eine Jobchance verlieren. Der Gesetzgeber geht sogar so weit, dass nicht Sie beweisen müssen, dass Sie mit einem Zeugnis bessere Jobchancen gehabt hätten. Vielmehr muss der ehemalige Arbeitgeber beweisen, dass das fehlende Zeugnis keine Auswirkung auf Ihre Jobchancen hatte.

Zwischenzeugnis

Jeder Dienstnehmer hat auch das Recht, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Das ist insbesondere wichtig, wenn man lange in einer Firma arbeitet und dort oftmals Jobs und Abteilungen wechselt! Vergessen Sie auch nicht, ein solches Zwischenzeugnis zu verlangen, wenn Ihr Vorgesetzter das Unternehmen verlässt.

Kosten eines Zeugnisses

Ein abschließendes Arbeitszeugnis ist auf Kosten des Arbeitgebers zu erstellen. Für ein Zwischenzeugnis könnte der Arbeitgeber einen Kostenersatz verlangen. Die Ausstellung eines Zeugnisses kann theoretisch 30 Jahre lang eingeklagt werden.

Wenden Sie sich an die Arbeiterkammer, wenn Sie trotz Aufforderung kein Arbeitszeugnis erhalten.

Arbeitszeugnis in der Praxis

Leider hat der Gesetzgeber mit diesen Regeln meines Erachtens weit übers Ziel hinausgeschossen.

Zweck eines Arbeitszeugnisses

Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Jobchancen durch schlechte Arbeitszeugnisse verloren gehen.

Leider sind die Aussagen zur inhaltlichen Ausgestaltung von Arbeitszeugnissen sehr schwammig und wenig spezifisch. Das führte in der Rechtsprechung dazu, dass die Auslegung wann der Inhalt eines Zeugnisses für den Arbeitnehmer schädlich sein kann, sehr eng geworden sind.

Folgen in der Praxis

Dieser Umstand  führte in der Praxis dazu, dass die meisten Firmen nur mehr Fakten hinsichtlich Arbeitszeitraum und Ihrer Tätigkeiten in ein Arbeitszeugnis schreiben. Die Gefahr, wegen des Zeugnisses verklagt zu werden, ist nämlich sehr groß geworden.

Unternehmen wurden nunmehr indirekt gezwungen, Arbeitszeugnisse durch ihre Rechtsabteilung erstellen bzw. prüfen zu lassen. Das steigert den Arbeits- und Zeitaufwand. Besonders unklar ist nämlich, welche Äußerungen in einem Dienstzeugnis dem Arbeitnehmer zukünftig schaden könnten. Deshalb wird der Inhalt des Zeugnisses auf ein Minimum gekürzt und hat letztlich für den zukünftigen Arbeitgeber keinerlei Aussagekraft mehr.

Zum Gesetzeswortlaut des Art.1 § 39 AngG (Angestelltengesetz)

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